Mediziner

Angesichts der zunehmenden Bedeutung außenwirksamer Maßnahmen für Heilberufe jeder Art rückt verstärkt die Nutzung des Internet zur Präsentation des Leistungsangebots und sachlicher Information rund um eine Praxis oder einer Klinik in den Vordergrund.

Abb.: Beispiele für Internetseiten von Medizinern

Neben datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten dürfen jedoch die werberechtlichen Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit nicht außer Acht gelassen werden.

Vorab ist anzumerken, dass es in Deutschland keine speziellen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Werbemöglichkeit im Internet gibt. Deshalb sind in vollem Umfang die allgemeinen Wettbewerbsregelungen anwendbar; daneben sind die Werbebeschränkungen für den Gesundheitsbereich zu beachten.

Zur weiteren und aktuellen Information lassen wir Ihnen gerne eine Sammlung wichtiger Links zukommen, die für die Umsetzung Ihrer Praxishomepage relevant sind.